§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache
| ||
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, der Masso Cars & Co. UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Jorge Masso Despaigne (nachfolgend Masso Cars, wir oder uns genannt), geschlossenen Verträge.
(2) Informationen zu Masso Cars erhalten Sie hier (https://massocars.de/impressum/).
(3) Das Dienstleistungsangebot unserer Onlinepräsenz unter https://massocars.de/ richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und
(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
| ||
§ 2 Vertragsschluss
| ||
(1) Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Kunden können per Telefon oder per E-Mail unsere Dienstleistungen buchen.
(3) Die Beauftragung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsvertrages mit Masso Cars & Co. über (i) die Unterstützung bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs in den USA sowie die Koordination von Transport, Hafenhandling und Zollabfertigung und (ii) die Koordination von Homologation, Zulassung und Auslieferung dar.
(4) Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn Masso Cars durch eine E-Mail das Angebot des Kunden annimmt (Annahmeerklärung). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Masso Cars weder Eigentümer noch Verkäufer des für den Kunden zu beschaffenden Kraftfahrzeugs ist.
Der Kunde hat die Möglichkeit über Copart (USA) oder IAAI (USA) Kraftfahrzeuge zu erwerben (https://www.copart.com/) (https://www.iaai.com/). Masso Cars ist lediglich Dienstleister und wird vom Kunden bevollmächtigt, verbindliche Kaufangebote oder Gebote bei Auktionsplattformen abzugeben. Bei sog. Dealern (Link zu den Dealern) dient Masso Cars lediglich als Vermittler für Verhandlungen, Kommunikation und Überprüfung. Die Auktionsplätze sind in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Vorauszahlung in Höhe von 15 % des vom Kunden autorisierten Höchstgebots zu zahlen. Die restliche Kaufsumme muss vom Kunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden nach dem Vertragsschluss an unseren amerikanischen US-Dealer gezahlt werden, um die vorgesetzte Kauffrist bei den Auktionsplattformen einzuhalten.
(5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter von Masso Cars sind nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt, wird
(6) Masso Cars behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Masso Cars weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Masso Cars diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
(7) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
(8) Jeder Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe des § 7 zu widerrufen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Masso Cars hat sich auf einen transparenten und zuverlässigen US-Fahrzeugimport spezialisiert, von der Fahrzeugsuche bis zur EU-Zulassung.
Unser Service besteht im Einzelnen in folgenden Dienstleistungen (vgl. hierzu im Einzelnen https://massocars.de/process/:
– Anfrage durch den Kunden und persönliche Beratung – Fahrzeugsuche in geprüften US-Netzwerken (siehe unter https://massocars.de/unterstutzung-bei-kauf-und-fahrzeugsuche/) – Fahrzeuginspektion und begleitete Kaufabwicklung (siehe unter https://massocars.de/purchase-inspection/) – Inlands- und Seetransport (siehe unter https://massocars.de/transport-shipping/) – Zollabfertigung (siehe unter https://massocars.de/customs-clearance/) – Homologation – Anpassung an EU-Standards (siehe unter https://massocars.de/eu-conversion/) und – TÜV-Abnahme und Zulassungsservice (siehe unter https://massocars.de/registration/).
(2) Der Kunde entscheidet, welche Dienstleistungen von Masso Cars kostenpflichtig durchzuführen sind.
| ||
§ 4 Vertragsdauer und Durchführung
(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden.
(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder b) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 5 Behinderung/Höhere Gewalt
(1) Sehen wir uns in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so werden wir dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von uns nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so können wir uns später auf diese Umstände nicht berufen.
Sollte keine Einigung zwischen uns und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihren verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Information über Provision
| ||
(1) Soweit nicht anders spezifiziert, sind sämtliche Beträge Euro-Beträge und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Es handelt sich um Gesamtpreise.
(2) Wir bieten nachfolgende Zahlungsmethoden an:
– Rechnung.
Alle Forderungen werden nach Buchung der Dienstleistung und mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.
(3) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Masso Cars ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Masso Cars durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
(5) Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert und belehrt, dass Masso Cars nicht als Verkäufer fungiert, sondern als Vermittler, um den Beschaffungswunsch des Kunden zu erfüllen. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Verkäufer bzw. Eigentümer des Kraftfahrzeugs zustande.
Kommt es aufgrund unserer Dienstleistung zu einem Kaufvertragsabschluss über ein Kraftfahrzeug aus den USA zwischen dem Kunden und dem Eigentümer des Fahrzeugs (Verkäufer), erhält Masso Cars von dem Verkäufer keine Vermittlungsprovision. § 7 Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
| ||
§ 8 Verschwiegenheit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der Masso Cars gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
(2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die
a) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; b) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; c) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; d) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; e) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder f) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.
| ||
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einer unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.
Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von uns, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
(2) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Masso Cars übernimmt keine Haftung für den Ablauf der in den Vereinigten Staaten von Amerika ablaufenden Auktionen oder Verkaufsprozesse, für den Zustand der Kraftfahrzeuge, für die Angaben auf den Auktionsplattformen oder von den US-amerikanischen Dealern, den Umfang oder die ordnungsgemäße Belehrung über dem Kunden zustehendes Widerrufsrecht.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Masso Cars.
(5) Eine weitergehende Haftung von uns ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
(6) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von uns als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
(7) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Auftritts.
§ 10 Datenschutz
(1) Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben. (2) Hierüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen. (3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbrauchereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind. (4) Wir werden im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. (5) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (Link zur Datenschutzerklärung).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Helgoland für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann ich oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
|
März 2026
Ihr kompletter Partner für Fahrzeugimporte von den USA und Kanada nach Europa
Kostenlose Beratung
© 2026 Masso Cars & Co. UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten.
Ihr kompletter Partner für Fahrzeugimporte von den USA nach Europa
Kostenlose Beratung
© 2026 Masso Cars & Co. UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten.